Allgemeine Geschäftsbedingungen

der FotoManufaktur Schadenfroh

 

 

  1. Datenschutz:
  • Die Speicherung von Kundendaten dient ausschließlich internen Zwecken.
  • Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  • Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur, wenn dies absolut notwendig und unumgänglich ist. Solche Dritte sind ebenfalls zur Beachtung des Datenschutzes verpflichtet.

 

  1. Allgemeines:
  • Leistungen, Angebote, Lieferungen und sonstige Vereinbarungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Die Gültigkeit der AGBs kann nur durch schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.
  • Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die von der FotoManufaktur nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  • Die Herstellung digitaler Daten ist nur ein Zwischenschritt zur Anfertigung der vom Auftraggeber bestellten Bilder und im Kaufpreis nicht enthalten.
  • Grundsätzlich gilt, dass Gutscheine oder Aktionsrabatte nicht bar ausgezahlt werden können.
  • Unverbindliche Terminreservierungen (z.B. bei Hochzeiten) verfallen automatisch, wenn vier Wochen nach Anfrage keine Buchungszusage erfolgt. Dieser Termin kann dann anderweitig von der Fotografin vergeben werden. 
  • Kunden sind verpflichtet bei Verhinderung den vereinbarten Termin abzusagen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist die Fotomanufaktur berechtigt eine Entschädigung in Höhe der angefallenen Kosten und 50 % des vereinbarten Aufnahmepreises zu verlangen.

 

  1. Widerrufsbelehrung/ Reklamation:
  • Verträge können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden.
  • Dateien können generell nicht reklamiert werden, sobald der Kunde mit dem Datenträger das Geschäft verlassen hat.
  • Da alle meine Produkte nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und der Kunde das Design vor Übergabe ans Labor / Druckerei am Bildschirm sieht, gilt daher grundsätzlich kein Rückgaberecht von individuell erstellten Artikeln.
  • Sind die Artikel beschädigt, werden diese selbstverständlich umgehend umgetauscht bzw. erneut ohne Aufpreis in Auftrag gegeben. Beschädigte Produkte sind innerhalb von drei Tagen zu reklamieren, ansonsten gelten die Artikel als mangelfrei angenommen.
  • Produktbestellungen können persönlich im Studio, per Telefon oder auch per e-Mail erfolgen. Generell gilt, dass alle Bestellungen verbindlich sind und weder reklamiert, noch umgetauscht, noch storniert werden können sobald diese von mir im Labor oder in der Druckerei in Auftrag gegeben wurden!
  • Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können leichte Farbdifferenzen auftreten.

 

  1. Urheberrecht:
  • Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu.
  • Die Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Dieser hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen die Bilder zu vervielfältigen oder diese zu veröffentlichen.
  • Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.
  • Bei der Verwertung der Bilder kann der Fotograf verlangen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt den Fotografen zur Schadensersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% des Honorars.
  • Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Kontaktkopien etc.) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Kunden erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung.
  • Der gesamte Inhalt dieser Internetpräsentation ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und Weiterleiten der Bilder ist sowohl für private als auch für kommerzielle Zwecke ausdrücklich untersagt. 

 

 

  1. Vergütung:
  • Für die Herstellung der Lichtbilder (Fotografieren, Retusche etc.) wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Laborkosten etc.) sind vom Kunden zu tragen.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben der / die Artikel Eigentum des Fotografen.
  • Produktaufträge ab einem Warenwert von 300,- €, werden erst dann an Labore oder Herstellerfirmen übergeben, wenn 50 % des Warenwertes bezahlt wurden. Diese Produkte werden grundsätzlich erst bei kompletter Bezahlung an den Kunden übergeben.

 

  1. Haftung:
  • Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Datenträger mit größter Vorsicht zu behandeln.
  • Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  • Die Fotografin archiviert die entstandenen Lichtbildnisse/ Dateien, soweit nicht anders vereinbart, mindestens zwei Jahre, ist dazu aber nicht verpflichtet. Sie übernimmt daher keine Haftung für eventuelle Schädigungen oder Verluste von Dateien. Sie haben das Recht auf Löschung der Dateien. Wenn Sie die Fotos nicht archivieren möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an die FotoManufaktur Schadenfroh. 
  • Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilderzeugnisse nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er übernimmt keine Garantie für Schäden, welche durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
  • Sollten Zuliefer- und/ oder Herstellerfirmen Produktions- oder Lieferengpässe (Streik miteingeschlossen) haben, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung.

 

  1. Nebenpflichten:
  • Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruht, trägt der Auftraggeber.
  • Überlässt der Fotograf dem Kunden mehrere Lichtbilder oder Produkte (Alben, Rahmen, etc.) zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Artikel innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzubringen. Für Verlust und Beschädigungen kann der Fotograf Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen.

 

  1. Verjährung:
  • Die Ansprüche aus den geschlossenen Verträgen verjähren innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

 

  1. Sonstiges:
  • Sollten einzelne Bestimmungen in diesen AGBs oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

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